Liebe Patienten

Der Verordnungsweg:

Logopäden behandeln Patienten aller gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen.

Für die logopädische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (keine Überweisung!).

Diese sollte nicht älter als 14 Tage sein.

Folgende Ärztegruppen können eine Verordnung für Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen ausstellen: Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Phoniater, Pädaudiologe, Neurologe, Zahnarzt, Kieferorthopäde.

Die Behandlungen finden erst nach Terminabsprache mit der Logopädischen Praxis statt.







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