Liebe Patienten
Der Verordnungsweg:
Logopäden behandeln Patienten aller gesetzlichen und privaten
Krankenversicherungen.
Für die logopädische Behandlung benötigen Sie eine
ärztliche Verordnung (keine
Überweisung!).
Diese sollte nicht älter als 14 Tage sein.
Folgende Ärztegruppen können eine Verordnung für Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen ausstellen: Hausarzt, Kinderarzt,
HNO-Arzt, Phoniater, Pädaudiologe, Neurologe, Zahnarzt, Kieferorthopäde.
Die Behandlungen finden erst nach Terminabsprache mit der Logopädischen
Praxis statt.
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