Liebe Patienten

Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Die Behandlungskosten werden im Regelfall von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.

Die gesetzliche Zuzahlungsregelung sieht für Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr eine 10 prozentige Zuzahlung vor, zuzüglich einer Verordnungsgebühr von 10,- Euro.

Es besteht die Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung für Patienten mit einer Befreiungsbescheinigung ihrer Krankenkasse.

Informationen hierzu erhalten Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen.










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